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Diese Schulung richtet sich nach den neuen RSA 21, gültig ab dem 15.02.2022, und behandelt die "Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen". Die Inhalte orientieren sich an den MVSA 1999 für die Schulungsgruppe (E), welche innerorts und auf Landstraßen gilt.
Hintergrund und Ziele
Rechtsgrundlage: Seit dem 11. November 1997 sind die ZTV-SA 97 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen) offiziell in Kraft. Diese Richtlinien beschreiben die Anforderungen an die Sicherung von Arbeitsstellen in Bezug auf Art, Form und Qualität der zu verwendenden Materialien (Baken, Leuchten, Absperrschranken etc.).
Minimierung der Mithaftungsgefahr: Der BMV gibt den Auftraggebern die Möglichkeit, die Mithaftungsgefahr gemäß §823 BGB zu minimieren. Die Verkehrssicherungspflicht wird bei der Vergabe von Aufträgen in eine Kontrollpflicht umgewandelt. Um dieser Pflicht nachzukommen, sollte der Auftraggeber vom Auftragnehmer einen Nachweis über die Eignung und Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen verlangen.
Wichtige Hinweise
Nachweispflicht: Das Fehlen der entsprechenden Qualifikation kann zum Ausschluss Ihrer Angebote führen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Nachweise nicht älter als 5 Jahre sind.
Nachweisurkunde: Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars und einer schriftlichen Prüfung wird Ihnen die Nachweisurkunde ausgehändigt.
Referent
Name: Dipl.-Ing. Bernd Hanswille
Qualifikation: Sachverständiger für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Diese Schulung gewährleistet, dass die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen erlangen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Datum
Auf Anfrage
Datum
12
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12
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2025
Uhrzeit
9.00 - 16.00 Uhr
Dauer
1 Tag
Ort
Leinenweg 10, 33415 Verl
Preis exkl. MwSt.
195,00 €
Preis inkl. MwSt.
230,05 €
Anmeldung
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